Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lünemann Stahlhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 200076
EUID
DEP2716.HRB200076
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Peter Knöpfel
Kanzlei
Treugarant AG
Adresse
Bei den Mühren 69a, 20457 Hamburg
Telefon
040/4146380
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.04.2024
Schlusstermin
06.02.2026 , 10:30 Uhr
Stichtag Einwendungen
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Internethandel mit Holz- und Baustoffen, sowie Montagen, nebst der Gründung von Zweigniederlassungen und die Vornahme der für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Gmndstücksgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel ist bestellt. Im März 2024 wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO zur Teilnahme zugelassen und zur Anmeldung bis zum 30.04.2024 aufgefordert. Im Dezember 2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 06.02.2026 bestimmt. Dieser Termin wurde im Januar 2026 aufgrund einer falschen Veröffentlichung aufgehoben. Im Januar 2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erneut erteilt, der Stichtag für Einwendungen auf den 11.03.2026 festgelegt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde im Mai 2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG, Bei den Mühren 69a, D 20457 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.192.591,70 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 437.309,72 EUR und solche nach § 39 InsO in Höhe von 670.296,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfah…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird der auf den 06.02.2026 bestimmte Schlusstermin aufgehoben. Gründe: Auf Grund einer falschen Veröffentlichung war …
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird der auf den 06.02.2026 bestimmte Schlusstermin aufgehoben. Gründe: Auf Grund einer falschen Veröffentlichung war der Termin aufzuheben. Eine neue Terminsbestimmung erfolgt gesondert.
Amtsgericht Göttingen, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird die Veröffentlichung vom 15.12.2025 bezüglich des Verteilungsverzeichnis und der Bekanntmachung gem. § 188 InsO a…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird die Veröffentlichung vom 15.12.2025 bezüglich des Verteilungsverzeichnis und der Bekanntmachung gem. § 188 InsO aufgehoben. Eine korrigierte Veröffentlichung erfolgt gesondert.
Amtsgericht Göttingen, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Fr…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Freitag, 06.02.2026, 10:30 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG, Bei den Mühren 69a, D 20457 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 437.309,72 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 664.514,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverf…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG, Hallerstr. 76, D 20146 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 250 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.832.110,14 EUR.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden insgesamt 158.393,66 € auf Masseverbindlichkeiten aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren gemäß § 55 Abs. 2 und § 55 Abs. 4 lnsO gezahlt (Ziffern 3.3.10/c und 3.3.18 des Prüfungsberichts des Sachverständigen). Diese im vorläufigen Insolvenzverfahren begründeten, aber bis zur Eröffnung nicht beglichenen Masseverbindlichkeiten aus der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren sind von der Berechnungsgrundlage für den Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren in Abzug zu bringen. Damit reduzierte sich die Berechnungsgrundlage wie vorstehend.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Den beantragten Zuschlägen konnte nicht in voller Höhe entsprochen werden.
Der beantragte Zuschlag für die Betriebsfortführung in Höhe von 200% erschein in der Gesamtschau des Verfahrens - auch unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen des Insolvenzverwalters mit Schreiben vom 29.08.2025 - überhöht. Es wurde daher lediglich ein Zuschlag in Höhe von 185% berücksichtigt.
Für die Tätigkeiten im Personalbereich wurde den beantragten 75% antragsgemäß entsprochen.
Für die Vorbefassung als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde ein Abschlag in Höhe von 10% vorgenommen.
Insgesamt wurde daher ein Zuschlag in Höhe von 250% berücksichtigt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird wie folgt bekannt gemacht: Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel sind fe…
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird wie folgt bekannt gemacht: Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel sind festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden.
Der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 19.05.2026 wird abgeholfen.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel werden nunmehr korrigiert festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 250 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Der sofortigen Beschwerde war aus ihren zutreffenden Gründen abzuhelfen. Es wird daher inhaltlich auf diese Bezug genommen. Lediglich die Berechnung des Zuschlags war von EUR auf EUR zu korrigieren.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurden die Gläubiger nachrangiger Forderungen bereits mit Beschluss vom 22.03.2024 gemäß § 39 Abs. …
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurden die Gläubiger nachrangiger Forderungen bereits mit Beschluss vom 22.03.2024 gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Es wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 07.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
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