Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LUFT Fnstertechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Im Dürstborne 3, 99510 Apolda
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 502476
EUID
DEY1206.HRB502476
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
171 IN 326/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Fristende Beschwerde
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.11.2025 , 09:45 Uhr
Vergütungsantrag Verwalter
25.06.2026
Fristende Stellungnahme
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen aus Kunststoff und Holz
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Jena hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LUFT Fenstertechnik GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Holger Luft, entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 07.11.2025 um 09:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Götze bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUFT Fenstertechnik GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 07.11.2025 hat das Amtsgericht Erfurt zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung sowie die Beschränkung der Verfügungsrechte der Schuldnerin angeordnet. Zum …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUFT Fenstertechnik GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 07.11.2025 hat das Amtsgericht Erfurt zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung sowie die Beschränkung der Verfügungsrechte der Schuldnerin angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Götze bestellt. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. In einer späteren Bekanntmachung vom 30.06.2026 wird mitgeteilt, dass der Verwalter am 25.06.2026 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt hat. Gläubigern besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 326/25
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
LUFT Fenstertechnik GmbH, Im Düsterborne 3, 99510 Apolda, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Luft
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 502476
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Sc…
171 IN 326/25
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
LUFT Fenstertechnik GmbH, Im Düsterborne 3, 99510 Apolda, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Luft
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 502476
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 07.11.2025 um 09:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dirk Götze, Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt, Telefon: 0361 5115070, Telefax: 0361 51150720.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az:: 171 IN 326/25
Insolvenzverfahren: LUFT Fenstertechnik GmbH, Im Düsterborne 3, 99510 Apolda, verreten durch den Geschäftsführer Holger Luft
Registergericht: Amtsgericht Jena, Register-Nr.: HRB 502476
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 25.06.2026 die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bea…
Az:: 171 IN 326/25
Insolvenzverfahren: LUFT Fenstertechnik GmbH, Im Düsterborne 3, 99510 Apolda, verreten durch den Geschäftsführer Holger Luft
Registergericht: Amtsgericht Jena, Register-Nr.: HRB 502476
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 25.06.2026 die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt. Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme mindestens bis zum 15.07.2026.
Amtsgericht Erfur - Insolvenzabteilung - 30.06.2026
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