Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LuK - Treuhand GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fledderweg 12, 26506 Norden
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 3053
EUID
DER2909.HRB3053
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 210/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Richter
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
29.06.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Treuhand-Aufträgen, die Einrichtung und Durchführung von Buchhaltungsarbeiten aller Art sowie die damit im Zusammenhang stehende Steuer-, Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, in den neuen Bundesländern Beratungsstellen zu errichten. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens für die neuen Bundesländer insbesondere die Wirtschafts- und Unternehmensberatung, die Beratung in Steuern- und Vermögensanlagen, die Durchführung von Buchhaltungsarbeiten, die Be- und Verarbeitung von Daten innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens und die Durchführung von Treuhand-Aufträgen, sowie die Durchführung von freiwilligen Abschlußprüfungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck in den neuen Bundesländern unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LuK - Treuhand GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3053 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Liquidator Herrn Rainer Kolleß. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Olaf Richter als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dieser hat einen Vergleich zur Erledigung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit der anfechtbaren Bestellung von Grundpfandrechten für die LuK-Treuhand GmbH abgeschlossen. Über diesen Vergleich soll in einer Gläubigerversammlung beschlossen werden. Die Gläubigerversammlung ist für den 29.06.2026 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Siegen anberaumt. Falls keine stimmberechtigten Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung als Erinnerung beim Amtsgericht Siegen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 210/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3053 eingetragenen LuK - Treuhand GmbH, Gutenbergstraße 7, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Rainer Kolleß
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 210/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3053 eingetragenen LuK - Treuhand GmbH, Gutenbergstraße 7, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Rainer Kolleß
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Andrea Nehl, Mittelbergstraße 12 -14 C, 50672 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs durch den mit Beschluss vom 03.12.2019 bestellten Sonderinsolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Olaf Richter, zur Erledigung der in diesem Verfahren geltend gemachten Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit der anfechtbaren Bestellung von Grundpfandrechten für die LuK-Treuhand GmbH, an Grundstücken der Annette Kolleß, in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Annette Kolleß (AG Siegen, AZ: 25 IN 89/16) mit dem dort bestellten Insolvenzverwalter, bestimmt auf
Montag, 29.06.2026, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den beigefügten Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung Bezug genommen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 210/17
Amtsgericht Siegen, 22.05.2026
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