Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lustfactor - Lifestyle & Devices GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Weidkamp 180, 45356 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 28970
EUID
DER2503.HRB28970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 19/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sabine Liebig
Adresse
Haumannplatz 9, 45131 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
09.03.2026 , 11:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2026
Berichtstermin
05.05.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
05.05.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Onlinehandel mit Wellness- und Erotikartikeln, Lifestyleartikeln sowie sonstigen Produkten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 09.03.2026 um 11:01 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lustfactor - Lifestyle & Devices GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 22.01.2026. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sabine Liebig ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung mit Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 05.05.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Essen anberaumt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die Bestätigung der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 23.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 19/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28970 eingetragenen Lustfactor - Lifestyle & Devices GmbH, gegründet am 14.03.2018, Weidkamp 180, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jürgen Schäfer, Am Bilstein 40, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 19/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28970 eingetragenen Lustfactor - Lifestyle & Devices GmbH, gegründet am 14.03.2018, Weidkamp 180, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jürgen Schäfer, Am Bilstein 40, 45219 Essen
Geschäftszweig: Der Onlinehandel mit Wellness- und Erotikartikeln, Lifestyleartikeln sowie sonstigen Produkten aller Art..
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.03.2026, um 11:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sabine Liebig, Haumannplatz 9, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 05.05.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 019.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- bei Veräußerung des Betriebes oder des Warenlagers/ der BGA im Ganzen erforderlich
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
167 IN 19/26
Essen, 09.03.2026
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