Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M. Roßberg Fachplanung baulicher Brandschutz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 29876
EUID
DEU1308.HRB29876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1566/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Emmert
Adresse
Wilhelm-Leuschner-Platz 12, 04107 Leipzig
Telefon
0341 2617 740
E-Mail
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Roßberg Fachplanung baulicher Brandschutz GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Maik Tino Roßberg und den Gesellschafter Matthias Roßberg, ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 1566/24 anhängig. Am 07.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1566/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Roßberg Fachplanung baulicher Brandschutz GmbH, Kieler Straße 67, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29876
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Tino Roßberg
vertreten durch den Gesellschafter…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1566/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Roßberg Fachplanung baulicher Brandschutz GmbH, Kieler Straße 67, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29876
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Tino Roßberg
vertreten durch den Gesellschafter Matthias Roßberg
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 07.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Sandra Emmert, Wilhelm-Leuschner-Platz 12, 04107 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 2617 740, Telefax: 0341 261 77 449, Email geschäftlich: leipzig@ra-vonstein.de
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1566/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Roßberg Fachplanung baulicher Brandschutz GmbH
Kieler Straße 67, 04357 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Tino Roßberg
(Amtsgericht Leipzig HRB 29876)
- Schuldnerin -
wird heute, am 01.11…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1566/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Roßberg Fachplanung baulicher Brandschutz GmbH
Kieler Straße 67, 04357 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Tino Roßberg
(Amtsgericht Leipzig HRB 29876)
- Schuldnerin -
wird heute, am 01.11.2024, um 13.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sandra Emmert, Wilhelm-Leuschner-Platz 12, 04107 Leipzig.
Forderungen sind bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 10.12.2024
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an die Insolvenzverwalterin leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung der bisherigen Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 10.01.2025
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.