Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Magister Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Berliner Straße 54, 01558 Großenhain
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 25678
EUID
DEU1104.HRB25678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/554 IN 507/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Nickel
Adresse
Reicker Straße 12, 01219 Dresden
Telefon
0351 21686 0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.08.2025
Frist für Anträge und Stellungnahmen
08.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von fremden Unternehmen; Übernahme der persönlichen Haftung in anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter an der Kunstschmiede Klaus-Dieter Magister GmbH & Co. KG mit Sitz in Großenhain, die die Erbringung von Kunstschmiedeleistungen zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magister Verwaltungs GmbH ist am 08.07.2025 um 11:13 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Klaus-Dieter Magister und Cornelia Magister vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Nickel bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 27.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 08.10.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magister Verwaltungs GmbH, Berliner Straße 54, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 25678
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Dieter Magister
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magister Verwaltungs GmbH, Berliner Straße 54, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 25678
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Dieter Magister
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Magister
- wurde am 08.07.2025 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt André Nickel, Reicker Straße 12, 01219 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 21686 0 Telefax: 0351 21686 10 Email geschäftlich: info@ra-sns.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 27.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.10.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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