Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von physikalischen Werkstoffen, Teilen und Komponenten aller Art sowie Dienstleistungen auf diesem Gebiet.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetec GmbH ist am 27.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Am 27.10.2025 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zur am 27.08.2025 angeordneten Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 431/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetec GmbH, Marie-Curie-Straße 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 3110), vertr. d.: Marc Nicolaudius, Brückenstraße 59, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verf…
70 IN 431/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetec GmbH, Marie-Curie-Straße 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 3110), vertr. d.: Marc Nicolaudius, Brückenstraße 59, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998 0, Fax: 069/36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 431/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetec GmbH, Marie-Curie-Straße 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 3110), vertr. d.: Marc Nicolaudius, Brückenstraße 59, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.08.2025 um Uhr angeordneten vorläu…
70 IN 431/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetec GmbH, Marie-Curie-Straße 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 3110), vertr. d.: Marc Nicolaudius, Brückenstraße 59, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.08.2025 um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 27.10.2025
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