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Insolvenzprofil
Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alexianergragen 47, 52062 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 27600
EUID
DER3101.HRB27600
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 220/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
27.01.2026 , 12:21 Uhr
Bestellung Insolvenzverwalter
21.03.2026
Forderungsanmeldefrist
25.03.2026
Berichtstermin
22.04.2026
Masseunzulänglichkeit
03.07.2026
Forderungsanmeldefrist
24.07.2026
Berichtstermin
07.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gastronomie sowie der Einzel- und Großhandel mit Waren aller Art.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.01.2026 um 12:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 92 IN 220/25 und 92 IN 190/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist zunächst Rechtsanwalt André Seckler ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.03.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.04.2026. Am 21.03.2026 ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Gerd Bekaan zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Unterlagen sind ab dem 07.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Rechtsanwalt André Seckler zum Insolvenzverwalter ernannt. Dieser verstarb jedoch am 21.03.2026, woraufhin Rechtsanwalt Gerd Bekaan als n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Rechtsanwalt André Seckler zum Insolvenzverwalter ernannt. Dieser verstarb jedoch am 21.03.2026, woraufhin Rechtsanwalt Gerd Bekaan als neuer Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der ursprüngliche Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 22.04.2026; dieser wurde aufgrund einer unterbliebenen Veröffentlichung auf den 07.08.2026 verlegt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete ursprünglich am 25.03.2026 und wurde auf den 24.07.2026 verlängert. Am 03.07.2026 ging beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist somit im Stadium der Prüfung auf Masseunzulänglichkeit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
Geschäftszweig: Betrieb einer Gastronomi…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
Geschäftszweig: Betrieb einer Gastronomie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.01.2026, um 12:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 09.09.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 92 IN 220/25 und 92 IN 190/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen, Telefon: 0241/46303850, Fax: 0241/46303859.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
92 IN 220/25
Amtsgericht Aachen, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
ist der bisher…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen zum Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 220/25
Amtsgericht Aachen, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
wurde <<...>> …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
wurde <<...>> bei der Überprüfung der förmlichen Voraussetzungen für den vertagten Berichts- und Prüfungstermin ist aufgefallen, dass der Beschluss nicht veröffentlicht wurde im Sinne von §§ 30, 9 InsO.
Aufgrund dessen ist der bisher bestimmte Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, zu verlegen.
Neuer Stichtag, ist der 07.08.2026.
Forderungen der Insolvenzgläubiger können bis zum 24.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 31.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Im übrigen bleibt es bei den Bestimmungen des Eröffnungsbeschlusses vom 27.01.2026, nach dem bis zu dem neuen Stichtag die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen können - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Aachen, 03.07.2026 Amtsgericht
92 IN 220/25
Amtsgericht Aachen, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
ist am 03.07.2…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 220/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27600 eingetragenen Maharaja Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Alexianergraben 47, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Klos,
ist am 03.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
92 IN 220/25
Amtsgericht Aachen, 06.07.2026
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