Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maier Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hansastraße 73-75, 32289 Rödinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 19539
EUID
DER2108.HRB19539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 87/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Jahnstraße 12-14, 32049 Herford
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.02.2025 , 11:46 Uhr
Eröffnung
22.03.2025 , 11:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.05.2025
Berichtstermin
12.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transporte aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maier Transporte GmbH ist am 22.03.2025 um 11:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 31.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zuvor sind am 03.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 30.05.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 87/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19539 eingetragenen Maier Transporte GmbH, Hansastraße 73-75, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Maier,
Gesc…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 87/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19539 eingetragenen Maier Transporte GmbH, Hansastraße 73-75, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Maier,
Geschäftszweig: Transporte aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
ist am 03.02.2025, um 11:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 87/25
Amtsgericht Bielefeld, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 87/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19539 eingetragenen Maier Transporte GmbH, Hansastraße 73-75, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Maier
Geschäftszweig: Transporte aller Art sowi…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 87/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19539 eingetragenen Maier Transporte GmbH, Hansastraße 73-75, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Maier
Geschäftszweig: Transporte aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.03.2025, um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 30.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 87/25
Bielefeld, 22.03.2025
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