Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mali-Trans GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Brauckmanns Kerkstieg 23, 29308 Winsen (Aller)
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 209254
EUID
DEP2507.HRB209254
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 52/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Mariela Stambolieva
Rolle
Liquidatorin
Adresse
Brauckmanns Kerkstieg 23a, 29308 Winsen (Aller)
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
23.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Kleintransporte bis 3,5 T, Kurierfahrten und Fahrzeugüberführungen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mali-Trans GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Celle einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 52/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mali-Trans GmbH, Brauckmans Kerkstieg 23, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 209254), vertr. d.: Mariela Stambolieva, Brauckmanns Kerkstieg 23a, 29308 Winsen (Aller), (Liquidatorin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.10.20…
34 IN 52/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mali-Trans GmbH, Brauckmans Kerkstieg 23, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 209254), vertr. d.: Mariela Stambolieva, Brauckmanns Kerkstieg 23a, 29308 Winsen (Aller), (Liquidatorin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Celle eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Celle an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 23.10.2025
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