Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mani in Pasta 2.0 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 203206
EUID
DEF1103R.HRB203206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
36m IN 2174/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.04.2025
Bekanntgabe
16.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mani in Pasta 2.0 GmbH, Reichenberger Straße 125, 10999 Berlin, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg (Handelsregister HRB 203206). Der Insolvenzverwalter hat am 15.04.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieses Status erfolgte durch das Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - am 16.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 2174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mani in Pasta 2.0 GmbH, Reichenberger Straße 125, 10999 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Angelo Celona, Gioacchino Celona und Lorenzo Corisi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203206
- Schuldnerin -
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h…
36m IN 2174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mani in Pasta 2.0 GmbH, Reichenberger Straße 125, 10999 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Angelo Celona, Gioacchino Celona und Lorenzo Corisi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203206
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 15.04.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 2174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mani in Pasta 2.0 GmbH, Reichenberger Straße 125, 10999 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Angelo Celona, Gioacchino Celona und Lorenzo Corisi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203206
- Schuldnerin -
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A…
36m IN 2174/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mani in Pasta 2.0 GmbH, Reichenberger Straße 125, 10999 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Angelo Celona, Gioacchino Celona und Lorenzo Corisi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203206
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Beilegung des Rechtsstreits vor dem Landgericht Berlin II zu dem Aktenzeichen 14 O 115/24 zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs - dem richterlichen Vorschlag gemäß landgerichtlicher Verfügung vom 23. September 2024 folgend - mit den Beklagten up2infinity GmbH und Tai Nguyen, wonach sich die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 7.500,00 EUR an die Insolvenzmasse verpflichten und die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu 75 % durch die Beklagten als Gesamtschuldner und zu 25 % durch die Insolvenzmasse getragen werden
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.10.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2024
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