Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maniur Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 9946
EUID
DEM1406.HRB9946
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 83/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.04.2025 , 11:45 Uhr
Eröffnung
04.06.2025 , 12:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2025
Stichtag Prüfungstermin
03.09.2025
Frist für Widersprüche (Nachtragsforderungen)
28.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maniur Bau GmbH ist am 04.06.2025 um 12:28 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky bestellt. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.08.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2025. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Für nachträglich bis zum 21.04.2026 angemeldete Forderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis spätestens 28.05.2026 bei Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maniur Bau GmbH ist am 04.06.2025 um 12:28 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 28.04.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maniur Bau GmbH ist am 04.06.2025 um 12:28 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 28.04.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Forderungen sind bis zum 13.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2025. Für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO wird die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis spätestens 28.05.2026 bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Maniur Bau GmbH, Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRB 9946),
vertreten durch:
Ana Maniur, Schillerstraße 1a, 36329 Romrod, (Geschäftsführerin),
wird für die bis zum…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Maniur Bau GmbH, Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRB 9946),
vertreten durch:
Ana Maniur, Schillerstraße 1a, 36329 Romrod, (Geschäftsführerin),
wird für die bis zum 21.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 28.05.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/25 :
Über das Vermögen der
Maniur Bau GmbH, Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRB 9946), vertr. d.: Ana Maniur, (Geschäftsführerin),
ist am 04.06.2025 um 12:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwa…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/25 :
Über das Vermögen der
Maniur Bau GmbH, Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRB 9946), vertr. d.: Ana Maniur, (Geschäftsführerin),
ist am 04.06.2025 um 12:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 13.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Maniur Bau GmbH, Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRB 9946),
vertreten durch:
Ana Maniur, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Chris…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Maniur Bau GmbH, Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Willy-Brand-Straße 2-4, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRB 9946),
vertreten durch:
Ana Maniur, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla, Markt 9, 36304 Alsfeld,
ist am 28.04.2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 28.04.2025
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