Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mano Erlebach Ltd. & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Brettstraße 19, 29525 Uelzen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 200924
EUID
DEP2507.HRA200924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 62/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Aufhebung Gläubigerversammlung
24.04.2025
Gläubigerversammlung / Prüfungstermin
15.05.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG ist anhängig. Im ersten Schritt wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind diese Beträge nicht zu veröffentlichen. Ein vollständiger Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen eingesehen werden. Im weiteren Verfahrensschritt wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags mit erheblichem Streitwert. Zudem dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 15.05.2025 war ursprünglich für die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sowie zur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 15.05.2025 war ursprünglich für die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen anberaumt worden. Dieser Termin wurde jedoch durch Beschluss vom 24.04.2025 aufgehoben. Die Prüfung der Forderungen erfolgt nun im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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7 IN 62/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG, Brettstr. 19, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 200924), vertr. d.: 1. Mano Erlebach Ltd. Dublin/Irland (Companies Registration Office in Dublin Nr. 661429), Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2.…
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7 IN 62/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG, Brettstr. 19, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 200924), vertr. d.: 1. Mano Erlebach Ltd. Dublin/Irland (Companies Registration Office in Dublin Nr. 661429), Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Mano Erlebach, Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Bruchteilsvergütung gem. InsVV
um 53,94 % erhöht zuzüglich
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 62/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG, Brettstr. 19, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 200924), vertr. d.: 1. Mano Erlebach Ltd. Dublin/Irland (Companies Registration Office in Dublin Nr. 661429), Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Man…
7 IN 62/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG, Brettstr. 19, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 200924), vertr. d.: 1. Mano Erlebach Ltd. Dublin/Irland (Companies Registration Office in Dublin Nr. 661429), Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Mano Erlebach, Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 20.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 62/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG, Brettstr. 19, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 200924), vertr. d.: 1. Mano Erlebach Ltd. Dublin/Irland (Companies Registration Office in Dublin Nr. 661429), Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Man…
7 IN 62/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mano Erlebach Ltd. & Co. KG, Brettstr. 19, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 200924), vertr. d.: 1. Mano Erlebach Ltd. Dublin/Irland (Companies Registration Office in Dublin Nr. 661429), Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Mano Erlebach, Brettstraße 19, 29525 Uelzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird der auf den 15.05.2025, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur besonderen Gläubigerversammlung aufgehoben.
Der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 24.04.2025
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