Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Bauch hat Vergütungs- und Auslagenfestsetzungen beantragt, die durch Beschluss des Gerichts vom 28.01.2026 festgesetzt wurden. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Ein Gläubigerausschussmitglied (Bundesagentur für Arbeit) hat ebenfalls seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Stundensatz von 120,00 EUR zugrunde gelegt wurde. Im Verfahren wurden Forderungen nach Ablauf der Anmeldefrist geprüft; der entsprechende Stichtag war der 12.08.2025. Das mündliche Verfahren zur Anhörung bezüglich des Vergütungsantrags ist aufgehoben worden. Der Schuldner hat dem Gericht angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag von 1.611.421,97 € verfügbar ist, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 4.859.763,01 € sind zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss vom 24.11.2025 erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 19.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Die ergänzte Insolvenztabelle liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 614/19. In dem Insolvenzverfahren Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwal…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 614/19. In dem Insolvenzverfahren Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 28.01.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 13.12.2024. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand bei der Insolvenzbuchhaltung; für Sanierungsbemühungen; Abwicklung Arbeitsverhältnisse; Gläubigerausschuss, sowie öffentlich-rechtlicher Aufgabenstellung, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt wird.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach …
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubige…
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.08.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 InsVV a. F. ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mün…
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 13.12.2024 entspricht, wird auf den bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Sanierungsbemühungen, Gläubigerausschuss, Buchungsvorgänge und öffentlich rechtliche Aufgabenstellung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung e…
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 1.611.421,97 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 4.859.763,01 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Sc…
59 IN 614/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH, Lichtlöcherberg 40, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 21657), vertr. d.: Michael Smith, Unit 803,8/Fl, Dina House, Ruttonjee Centre, 11 Duddell Street, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 19.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.11.2025
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