Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gasstraße 4b, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 117203
EUID
DEK1101.HRA117203
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
514 IN 8/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anhörung / Einwendungsmöglichkeit
03.07.2024
Anhörungstermin
04.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralph Bünning, hat die Schlussrechnung vorgelegt. Diese liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Bremen zur Einsicht aus. Eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum schriftlichen Verfahren ist für den 04.07.2024 angesetzt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung erheben. Parallel dazu hat das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage diente ein Wert von 3.778.386,65 Euro. Es wurden Zuschläge von insgesamt 35 % für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie für die Käuferfindung und den Schiffsverkauf gewährt. Die Vergütung sowie die Auslagen sind zuzüglich Umsatzsteuer antragsgemäß festzusetzen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralph Bünning, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Anhörung der Verfahrensbeteiligten für den 04.07.2024 im sc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralph Bünning, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Anhörung der Verfahrensbeteiligten für den 04.07.2024 im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben. In einer späteren Bekanntmachung vom 02.07.2026 wird erneut eine Anhörung zur Vergütungsfestsetzung angekündigt, wobei den Beteiligten drei Wochen nach Wirksamwerden der Bekanntmachung zur schriftlichen Stellungnahme Gelegenheit gegeben wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Fasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117203), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Ge…
514 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Fasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117203), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 04.07.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 28.05.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 8/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Fasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117203),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herde…
Amtsgericht Bremen 28.05.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 8/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Fasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117203),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 3.778.386,65. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 35 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Fortführung des Geschäftsbetriebes, sowie den Mehraufwand im Zuge der Käuferfindung und der Abwicklung des Schiffsverkaufs unter Berücksichtigung des starken Auslandbezugs.
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 01.09.2023 wird Bezug genommen.
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 8/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Fasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117203), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschaft…
514 IN 8/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMindoro Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Fasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117203), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 02.07.2026
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