Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MASEMO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Orionstraße 6, 85716 Unterschleißheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 267379
EUID
DED2601V.HRB267379
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 3343/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timo Plessow
Adresse
Nußbaumstraße 12, 80336 München
Telefon
+49 (89) 21 54 70 57
Termine & Fristen
Eröffnung
26.01.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.03.2024
Widerspruchsfrist
24.04.2024
Prüfungstermin
24.05.2024
Widerspruchsfrist
25.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Export, Import, Groß- und Einzelhandel von Lebensmitteln insbesondere von Obst, Gemüse, Südfrüchten, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Nonfood-Produkten, insbesondere von Textilien, Geschenkartikeln, Haushaltswaren, Maschinen- und Maschinenteilen, Abgabe von Speisen und Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASEMO GmbH ist am 26.01.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timo Plessow bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.03.2024 anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 24.04.2024 zu widersprechen. Die Prüfung der angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungstermin vom 24.05.2024 ausgenommen ist. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 25.07.2024 schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 3343/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
MASEMO GmbH, Orionstraße 6, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Geschäftsführer Bozkurt Furkan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267379
- Schuldnerin -
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1. Das Inso…
1501 IN 3343/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
MASEMO GmbH, Orionstraße 6, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Geschäftsführer Bozkurt Furkan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267379
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 26.01.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Timo Plessow
Nußbaumstraße 12, 80336 München
Telefon: +49 (89) 21 54 70 57
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.04.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.11.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 3343/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MASEMO GmbH, Orionstraße 6, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Geschäftsführer Bozkurt Furkan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der angemeldeten, im Prüfungstermin vom 2…
1501 IN 3343/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MASEMO GmbH, Orionstraße 6, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Geschäftsführer Bozkurt Furkan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der angemeldeten, im Prüfungstermin vom 24.05.2024 ausgenommenen, gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3, 5 und 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.06.2024
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