In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf ist Rechtsanwalt Roland Gronau als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist im weiteren Verlauf eröffnet worden, und die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Basis eines Vermögenswertes von 36.589,28 EUR sowie 5 angemeldeten Forderungen festgesetzt. Ein Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von 39.277,13 EUR lag zur Einsicht aus. Im Rahmen des Verfahrens wurde die abschließende Anhörung der Gläubiger für den Zeitraum um den 19. Mai 2025 anberaumt, um die Schlussrechnungslegung und den Antrag auf Vergütung zu behandeln. Das Verfahren ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Zunächst war Rechtsanwalt Roland Gronau als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nachträgli…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Zunächst war Rechtsanwalt Roland Gronau als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das Verfahren schriftlich fortgeführt wurde. Der Prüfungsstichtag für Widersprüche war der 10. März 2025. Es fand eine abschließende Anhörung der Gläubiger statt, die sich auf die Schlussrechnungslegung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie den Antrag auf Festsetzung der Vergütung bezog. Der Insolvenzverwalter wurde für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens bestellt, wobei eine Regelvergütung festgesetzt wurde. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 39.277,13 EUR, während der Massebestand bei 28.530,59 EUR liegt. Nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Mikoleit , Hauptstraße 13, 16909 Wittstock/Dosse OT Niemerlang
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 6. Januar 2026
15 IN 51/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Witt…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Mikoleit , Hauptstraße 13, 16909 Wittstock/Dosse OT Niemerlang
wird
Herrn Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Straße 8,
14467 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 36.589,28 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 5 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 17 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 27.03.2020 bis 19.05.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 22. Mai 2025
15 IN 51/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Text:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten …
Text:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Mikoleit , Hauptstraße 13, 16909 Wittstock/Dosse OT Niemerlang
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 51/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 39.277,13 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 28.530,59 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 20. März 2025
15 IN 51/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Mikoleit , Hauptstraße 13, 16909 Wittstock/Dosse OT Niemerlang
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 19. Mai 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 20. März 2025
15 IN 51/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Witt…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Mikoleit , Hauptstraße 13, 16909 Wittstock/Dosse OT Niemerlang
wird
Herrn Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Straße 8,
14467 Potsdam
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 8.485,51 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 14. März 2025
15 IN 51/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Massey-Ferguson-Zentrum Landmaschinenhandel GmbH Wulfersdorf (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2153 NP), Geschäftszweig: Handel mit neuen und gebrauchten Traktoren, Maschinen, Geräten u.a. , Dorfstraße 75 a, 16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Mikoleit , Hauptstraße 13, 16909 Wittstock/Dosse OT Niemerlang
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 10. März 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 15. Januar 2025
15 IN 51/20
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