Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenVR 9569
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Insolvenzprofil
Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln VR 9569
EUID
DER3306.VR9569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 147/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Amelung
Adresse
Wankelstr. 9, 50996 Köln
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.04.2024
Festsetzung Vergütung
07.04.2026
Zustimmung Schlussverteilung
09.04.2026
Einstellung
18.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V. ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70g IN 147/22 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Amelung, hat die Schlussrechnung vorgelegt und beantragt die Festsetzung seiner Vergütung. Das Gericht hat der vom Verwalter vorgeschlagenen Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 5.628,04 EUR zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 49.486,57 EUR angemeldet sind. Die Vergütung des Verwalters wurde durch Beschluss vom 07.04.2026 festgesetzt. Aufgrund der Mitteilung des Insolvenzverwalters, dass die Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde das Verfahren mangels Masse mit Wirkung zum 18.06.2026 eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Frau Anette…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Frau Anette Hildegard Maria Graaff und Herrn Roland Appel,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 49.486,57 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.628,04 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70g IN 147/22
Amtsgericht Köln, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Marsiliusst…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Marsiliusstr. 35, 50937 Köln und Frau Anette Hildegard Maria Graaff, Marsiliusstr. 35, 50937 Köln und Herrn Roland Appel, Marsiliusstr. 35, 50937 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx€
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx€
Endbetrag xxx€
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 22.09.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 8 Gläubigern xxx €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.
70g IN 147/22
Amtsgericht Köln, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Marsiliusst…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Marsiliusstr. 35, 50937 Köln und Frau Anette Hildegard Maria Graaff, Marsiliusstr. 35, 50937 Köln und Herrn Roland Appel, Marsiliusstr. 35, 50937 Köln
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 08.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 650,00 EUR bei der Zahlstelle Köln, Deutsche Bundesbank Filiale Köln IBAN DE87370000000037001512 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 147/22
Amtsgericht Köln, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Frau Anette…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Frau Anette Hildegard Maria Graaff und Herrn Roland Appel,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 08.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 147/22
Amtsgericht Köln, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Frau Anette Hi…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 147/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 9569 eingetragenen Verein Maßstab Verein für eine soziale Zukunft e.V., Marsiliusstr. 35, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hermann Weische, Frau Anette Hildegard Maria Graaff und Herrn Roland Appel,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 eingesehen werden.
70g IN 147/22
Amtsgericht Köln, 18.06.2026
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