Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Master Gold Erden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dieselstraße 12, 61191 Rosbach v. d. Höhe
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 9029
EUID
DEM1405.HRB9029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 217/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
08.01.2026
Stichtag Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
23.01.2026
Einstellung
28.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf von Edelmetallen, insbesondere Gold, Silber sowie Schmuck in jeglicher Form und die Vermittlung dieser Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH ist am 28.01.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Friedberg am 18.12.2025 bekannt gegeben, dass Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bis zum 23.01.2026 schriftlich einzureichen sind. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.450,00 EUR. Am 18.12.2025 wurde den Gläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gegeben. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden am 08.01.2026 festgesetzt; die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR, Zustellungskosten 25,20 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 217/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Haingraben 7a, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) ist am 28.01.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestel…
60 IN 217/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Haingraben 7a, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) ist am 28.01.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Homburger Straße 68, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs.…
60 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Homburger Straße 68, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 500,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 25,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale von 30 % der Mindestvergütung ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Homburger Straße 68, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung de…
60 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Homburger Straße 68, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Homburger Straße 68, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 23…
60 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Master Gold Erden GmbH, Dieselstraße 12, 61191 Rosbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 9029), vertr. d.: Hayri Erden, Homburger Straße 68, 61191 Rosbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 23.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.450,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.12.2025
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