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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Koblenz hat am 13.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MAY Fliesen Sanitär GmbH entschieden. Der Antrag ist mit sofortiger Wirkung gemäß § 25 InsO abgewiesen worden, da keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist und ein zur Kostendeckung ausreichender Betrag nicht vorgeschossen worden ist. Das allgemeine Veräußerungsverbot und die Einstellung aller anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen sind aufgehoben worden.
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