Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 226501
EUID
DEF1103R.HRB226501
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3676/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Anhörung Geschäftsführer
14.06.2024 , 10:20 Uhr
Schlusstermin
28.08.2026 , 10:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maya 24 Spedition und Logistik GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.05.2024 die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Geschäftsführers Kerem Agit Bülbül zur Anhörung über die Vermögensverhältnisse und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beschlossen. Der Termin hierzu ist auf den 14.06.2024 um 10:20 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg bestimmt. Bei Nichterscheinen kann die zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung der bis 11.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis 25.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maya 24 Spedition und Logistik GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.05.2024 einen Termin zur Anhörung des Geschäftsführers Kerem Agit Bülbül über die Vermögensverhältnisse und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf den 14.06.2024 bestimmt. Im…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maya 24 Spedition und Logistik GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.05.2024 einen Termin zur Anhörung des Geschäftsführers Kerem Agit Bülbül über die Vermögensverhältnisse und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf den 14.06.2024 bestimmt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 28.05.2026 die Regelvergütung sowie Auslagen in Höhe von 156.623,34 Euro nebst Umsatzsteuer beantragt. Es wurden Zuschläge für ungeordnete Buchführung und schwierige Informationsbeschaffung gefordert. Gläubiger hatten Gelegenheit, binnen zwei Wochen Einwendungen einzureichen. Das Gericht hat am 08.07.2026 den Schlusstermin auf den 28.08.2026 bestimmt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 2.020.745,46 Euro berücksichtigt, denen ein Massebestand von ca. 116.336,52 Euro gegenübersteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 3676/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kerem Agit Bülbül
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226501
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11…
36m IN 3676/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kerem Agit Bülbül
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226501
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 3676/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kerem Agit Bülbül
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226501
- Schuldnerin -
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hat das…
36m IN 3676/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kerem Agit Bülbül
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226501
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.05.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des Geschäftsführers der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse und ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
wird bestimmt auf
Freitag, 14.06.2024, 10:20 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerpartei wird angeordnet.
Hinweis:
Bei Nichterscheinen des Herrn Kerem Agit Bülbül kann das Gericht die zwangsweise Vorführung anordnen (§ 98 Abs. 2 InsO)
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 3676/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin
Geschäftszweig: Durchführung und Organisation von Transportdienstleistungen, Werttransporten sowie Kurierdienste einschließlich Vermietung und Verkauf von Transport- und Verpackungsmat…
36m IN 3676/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin
Geschäftszweig: Durchführung und Organisation von Transportdienstleistungen, Werttransporten sowie Kurierdienste einschließlich Vermietung und Verkauf von Transport- und Verpackungsmaterial und Fahrzeugvermietung
AG Charlottenburg, HRB 226501
vertreten durch den Geschäftsführer Bülbül Kerem Agit
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 28.05.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 156623,34 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für ungeordnete Buchführung und Steuerunterlagen und schwierige Informationsbeschaffung beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter / der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 3676/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kerem Agit Bülbül
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226501
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charl…
36m IN 3676/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maya 24 Spedition und Logistik GmbH, Senftenberger Ring 83, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kerem Agit Bülbül
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226501
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.07.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
1. Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Freitag, 28.08.2026, 10:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
2.
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2020745,46 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 116336,52 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütungen und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters/Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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