Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBZ - Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Markt 8, 04610 Meuselwitz
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 209657
EUID
DEY1206.HRB209657
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 318/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2025 , 11:30 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Betreibung einer Personalserviceagentur, gekennzeichnet durch die Einstellung von Arbeitnehmern zum Zwecke ihres Verleihs auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes; die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, vorzugsweise auf dem Gebiet des Personalmanagements, des Marketings, der Finanzbuchhaltung und des Kostenmanagements; die Beratung und Organisation von berufsbegleitender Fortbildung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Jena hat über den Antrag der MBZ - Service GmbH, Markt 8, 04610 Meuselwitz, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 09.10.2025 um 11:30 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wobei dies auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBZ - Service GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Jena eingeleitet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist am 09.10.2025 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBZ - Service GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Jena eingeleitet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist am 09.10.2025 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Später hat der Insolvenzverwalter am 08.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 318/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
MBZ - Service GmbH, Markt 8, 04610 Meuselwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralf Fred Oehlschläger
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 209657
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung…
8 IN 318/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
MBZ - Service GmbH, Markt 8, 04610 Meuselwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralf Fred Oehlschläger
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 209657
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
- wird am 09.10.2025 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Schillerstraße 54, 07545 Gera, Telefon: 0365 55137990, Telefax: 0365 55137991, Email: gera@stapper.in.
- wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 318/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBZ - Service GmbH, Markt 8, 04610 Meuselwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralf Fred Oehlschläger
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 209657
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 08.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulängli…
8 IN 318/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
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Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 209657
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 08.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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