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Insolvenzprofil
Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Riesestraße 38, 72459 Albstadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 729351
EUID
DEB8534.HRA729351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 62/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.06.2024
Berichtstermin
18.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
18.07.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
11.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG ist am 01.05.2024 um 12.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin auf Anordnung der Eigenverwaltung ist zurückgewiesen worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen ist spätestens am 04.07.2024 zur Einsicht niedergelegt worden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin sind für den 18.07.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 181 des Amtsgerichts Hechingen anberaumt worden. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt worden, die Zustellungen durchzuführen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung wurde zurückgewiesen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch bestellt worden.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung wurde zurückgewiesen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.06.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 18.07.2024 anberaumt worden. Später erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei Beteiligten bis zum 11.03.2025 Widerspruchsmöglichkeit haben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 62/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG, Riesestraße 38, 72459 Albstadt, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Sven Biewald und Kurt Schick
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: …
10 IN 62/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG, Riesestraße 38, 72459 Albstadt, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Sven Biewald und Kurt Schick
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 729351
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols I Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin, Gz.: InsOantragsvrf. ./. Fa. Mc Labor OHG
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Der Antrag der Schuldnerin vom 28.02.2024 auf Anordnung der Eigenverwaltung wird zurückgewiesen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 9771990
Telefax: 0751 97719920
Email: info@danckelmann.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 04.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 18.07.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 181, 1. OG, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 18.07.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 181, 1. OG, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 62/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG, Riesestraße 38, 72459 Albstadt, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Sven Biewald und Kurt Schick
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: …
10 IN 62/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mc Labor - Der Dienstleister für Analyse- Labor- und Medizintechnik OHG, Riesestraße 38, 72459 Albstadt, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Sven Biewald und Kurt Schick
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 729351
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 24.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 121 bis 130 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 24.01.2025
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