Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MCM Electronic Projects GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 21172
EUID
DER1202.HRB21172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
607 IN 28/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2024 , 09:22 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2024
Berichtstermin
20.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das technische Gebäudemanagement sowie die Planung, Errichtung und Instandhaltung / Service und Wartung von - Elektronischen Anlagen (Transformatoren, Netzersatzanlagen, Ersatzstromversorungen, Schaltanlagen, Schaltschrankbau, Anlagenbau, Industriemontagen, Ladenbauinstallationen, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen) - Gebäudeautomation (KNX-Bus, LON-Bus, OPC-Systeme, Medientechnik, SPS) - Daten- und Kommunikationstechnik (Errichtung von WAN-Netzen, Kuper-Netzen, Glasfasernetzen, aktiven Kommunikationsanlagen (VOIP oder TK)) - IT-Dienstleistungen - Sicherheitstechnik (Brandmeldeanlagen, Sprachalamierungs-Anlagen, Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollsystemen, Videoüberwachungssystemen, Schwesternrufanlagen, Patienten-Ortungs-Systeme)
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 03.07.2024 um 09:22 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MCM Electronic Projects GmbH (HRB 21172) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCM Electronic Projects GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet der am 21.06.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 03.07.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsan…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCM Electronic Projects GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet der am 21.06.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 03.07.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 09.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.11.2024. Die Unterlagen werden ab dem 23.10.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 28/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21172 eingetragenen MCM Electronic Projects GmbH, Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken, früherer Name: MCM GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 28/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21172 eingetragenen MCM Electronic Projects GmbH, Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken, früherer Name: MCM GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Münch, Baumschulerweg 10, 46499 Hamminkeln
ist am 03.07.2024, um 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
607 IN 28/24
Amtsgericht Duisburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 28/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21172 eingetragenen MCM Electronic Projects GmbH, Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken, früherer Name: MCM GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Münch, Baumschulerweg 10…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 28/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21172 eingetragenen MCM Electronic Projects GmbH, Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken, früherer Name: MCM GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Münch, Baumschulerweg 10, 46499 Hamminkeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 23.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: Deutsche Bank AG, IBAN: DE37 4037 0024 0362 6850 28, BIC: DEUTDEDB403.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
607 IN 28/24
Duisburg, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 28/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21172 eingetragenen MCM Electronic Projects GmbH, Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Münch, Baumschulerweg 1…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 28/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21172 eingetragenen MCM Electronic Projects GmbH, Lingelmannstraße 5, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Münch, Baumschulerweg 10, 46499 Hamminkeln
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Folgendes:
"Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen gegenüber der Eiffage Infra-Hochbau GmbH, Münsterstr. 109, 48155 Münster. Des Weiteren wird die Insolvenzverwalterin ermächtigt ggf. für die Durchführung des Rechtsstreites einen Prozessfinanzierungsvertrag abzuschließen."
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.10.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
607 IN 28/24
Amtsgericht Duisburg, 31.10.2024
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