Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MCS-Trucking GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Tilburger Straße 15, 41751 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 97595
EUID
DER3306.HRB97595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 112/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Axel Kleinschmidt
Adresse
Marktplatz 6, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211 89890
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.10.2025 , 10:13 Uhr
Eröffnung
07.05.2026 , 00:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.07.2026
Berichtstermin
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung von Transport- und Logistikdienstleistungen sowie die Vermietung von Containerchassis und Trailern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCS-Trucking GmbH ist am 07.05.2026 um 00:22 Uhr vom Amtsgericht Köln wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Mönchengladbach am 17.10.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Tim Kölling zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im Eröffnungsbeschluss ist Axel Kleinschmidt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.07.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.08.2026. Schriftliche Stellungnahmen können bis zu diesem Termin eingereicht werden. Die Unterlagen werden ab dem 16.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 112/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97595 eingetragenen MCS-Trucking GmbH, Tilburger Straße 15, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volkan Onur Yildiz, Karl-Reulen-Straße 1, 41334 Nettetal und Frau Anca-Mi…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 112/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97595 eingetragenen MCS-Trucking GmbH, Tilburger Straße 15, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volkan Onur Yildiz, Karl-Reulen-Straße 1, 41334 Nettetal und Frau Anca-Mihaela Hrin, Straelener Weg 28, 41751 Viersen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2026, um 00:22 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Axel Kleinschmidt, Marktplatz 6, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 89890.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 112/25
Amtsgericht Köln, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97595 eingetragenen MCS-Trucking GmbH, Tilburger Straße 15, 41751 Viersen, vertreten durch die Geschäftsführer Volkan Onur, Kempener Straße 24, 41334 Nettet…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97595 eingetragenen MCS-Trucking GmbH, Tilburger Straße 15, 41751 Viersen, vertreten durch die Geschäftsführer Volkan Onur, Kempener Straße 24, 41334 Nettetal, und Anca-Mihaela Hrin, Straelener Weg 28, 41751 Viersen,
ist am 17.10.2025, um 10:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Tim Kölling, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
19 IN 85/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97595 eingetragenen MCS-Trucking GmbH, Tilburger Straße 15, 41751 Viersen, vertreten durch die Geschäftsführer Volkan Onur Yildiz, Kempener Straße 24, 41334…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97595 eingetragenen MCS-Trucking GmbH, Tilburger Straße 15, 41751 Viersen, vertreten durch die Geschäftsführer Volkan Onur Yildiz, Kempener Straße 24, 41334 Nettetal, und Anca-Mihaela Hrin, Straelener Weg 28, 41751 Viersen,
wird der Beschluss vom 17.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Geschäftsführer Volkan Onur Yildiz heißt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Mönchengladbach, 04.11.2025
Amtsgericht
19 IN 85/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 05.11.2025
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