Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MDS Informationssysteme Winfried Müller KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 78293
EUID
DEK1101.HRA78293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 380/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann
Adresse
Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.01.2024 , 11:36 Uhr
Eröffnung
15.03.2024 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.05.2024
Berichtstermin
04.06.2024 , 09:45 Uhr
Prüfungstermin
04.06.2024 , 09:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS Informationssysteme Winfried Müller KG ist am 15.03.2024 um 10:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Gläubigeranträge, die am 14.12.2023 und am 01.02.2024 eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren 67c IN 380/23 und 67c IN 43/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.05.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 04.06.2024 um 09:45 Uhr angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Zuvor hatte das Gericht am 26.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Volkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 18.03.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 380/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 78293 eingetragenen MDS Informationssysteme Winfried Müller KG, Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellsc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 380/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 78293 eingetragenen MDS Informationssysteme Winfried Müller KG, Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Winfried Jürgen von Wildenradt
ist am 26.01.2024, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 380/23
Amtsgericht Hamburg, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 380/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 78293 eingetragenen MDS Informationssysteme Winfried Müller KG, Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Her…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 380/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 78293 eingetragenen MDS Informationssysteme Winfried Müller KG, Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Winfried Jürgen von Wildenradt
ist am 18.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67c IN 380/23
Amtsgericht Hamburg, 20.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 380/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 78293 eingetragenen MDS Informationssysteme Winfried Müller KG, Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Winfried Jürgen von Wil…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 380/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 78293 eingetragenen MDS Informationssysteme Winfried Müller KG, Kakenhaner Weg 162, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Winfried Jürgen von Wildenradt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.03.2024, um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 14.12.2023 und am 1.02.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67c IN 380/23 und 67c IN 43/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 04.06.2024, 09:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 380/23
Amtsgericht Hamburg, 15.03.2024
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