Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ohmstr. 7, 32758 Detmold
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 3282
EUID
DER2307.HRA3282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 49/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.03.2025
Forderungsanmeldefrist
11.04.2025
Prüfungstermin
26.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 49/20 anhängig. Der Schuldner betreibt die Distribution und den Vertrieb von Medienerzeugnissen. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 04.03.2025 und später auf den 26.09.2025 festgelegt wurde. Nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.04.2025 anzumelden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine Abschlagverteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO erfolgt. Die Forderungen der Gläubiger belaufen sich auf 873.479,23 EUR, wofür ebenfalls ein Betrag von 873.479,23 EUR zur Verfügung steht. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Schmidt, ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen geprüft und Nachtragsforderungen angemeldet. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angem…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Schmidt, ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen geprüft und Nachtragsforderungen angemeldet. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war ursprünglich der 04.03.2025, später wurde ein weiterer Termin für den 26.09.2025 festgesetzt. Die Frist zur Anmeldung nachrangiger Gläubiger endete am 11.04.2025. Es ist eine Abschlagverteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO erfolgt, für die ein Betrag von 873.479,23 EUR zur Verfügung stand. Der Insolvenzverwalter hat zudem die Festsetzung seiner ergänzenden Vergütung beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art, insbesondere von Presseerzeugnissen sowie die Erbringung von Serviceleistungen für andere Medienunternehmen
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 873.479,23 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 873.479,23 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art, insbesondere von Presseerzeugnissen sowie die Erbringung von Serviceleistungen für andere Medienunternehmen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art, insbesondere von Presseerzeugnissen sowie die Erbringung von Serviceleistungen für andere Medienunternehmen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art, insbesondere von Presseerzeugnissen sowie die Erbringung von Serviceleistungen für andere Medienunternehmen
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art, insbesondere von Presseerzeugnissen sowie die Erbringung von Serviceleistungen für andere Medienunternehmen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner (ergänzenden) Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren beantragt.
Bereits mit Beschluss vom 30.08.2022 wurde seine Vergütung festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter macht indes geltend, dass die bei der Festsetzung berücksichtigte Berechnungsmasse um 20 vom Hundert von der tatsächlichen Berechnungsgrundlage abweicht.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 22.04.2025
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