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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Bielefeld hat am 02.06.2026 um 15:12 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der medienimkopf GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19705, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Christin Pauls. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner aus Lübbecke bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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