Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medium Manpower Lager und Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Esslingerstraße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 99152
EUID
DEM1103.HRB99152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 241/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
23.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
15.08.2024
Stellungnahme Frist Vergütung
19.02.2025
Schlusstermin
09.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH (ehemals Medium Manpower GmbH) ist mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 31.07.2020 eingeleitet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr wurde bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruchsfristen bis zum 15.08.2024 bestanden. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt; dabei sind Forderungen in Höhe von insgesamt 224.697,02 EUR zu berücksichtigen, während ein Betrag von ca. 33.321,11 EUR aus der Masse zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Schlussverteilung ist für den 09.04.2025 anberaumt, nachdem die Verwertung der Masse abgeschlossen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren im Verfahren verschiedene Schritte erfolgt: Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruchsfristen bis zum 23.07.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor waren im Verfahren verschiedene Schritte erfolgt: Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruchsfristen bis zum 23.07.2024 bzw. 15.08.2024 bestanden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen waren auf den 09.04.2025 bestimmt. Das Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt; der Insolvenzverwalter meldete Forderungen in Höhe von 224.697,02 EUR an, wofür ca. 33.321,11 EUR zur Verfügung standen. Die Vergütung des endgültigen sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Die Masse wurde mit 44.999,56 EUR ermittelt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 241/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführ…
9 IN 241/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringe…
Geschäfts-Nr. 9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 23.07.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringe…
Geschäfts-Nr. 9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 15.08.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsf…
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 224.697,02 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 33.321,11 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsf…
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 09.04.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsf…
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 10 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 44.999,56 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Aufgrund des obstruktiven Verhaltens der Geschäftsführer der Schuldnerin, und dem daraus resultierenden Mehraufwand, macht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 15 % geltend. Im Hinblick darauf, dass der Insolvenzverwalter bereits im vorläufigen Verfahren bestellt war und sich dadurch Arbeitserleichterungen ergeben wird eine Absetzung von 5 % beantragt.
Der Zuschlag von insgesamt 10 % ist in der Gesamtschau nach Ansicht des Gerichts angemessen und war daher wie beantragt festzusetzen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsf…
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 31.07.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 35.833,49 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsf…
9 IN 241/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medium Manpower Lager und Logistik GmbH, Esslingerstr. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, früher: Medium Manpower GmbH, Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 99152), vertr. d.: Hakki Bozkurt, Hauptstraße 24, 71116 Gärtringen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 19.02.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.01.2025
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