Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Europastraße 3, 35394 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 7580
EUID
DEM1406.HRB7580
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 203/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
RAe Brinkmann und Kollegen
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.12.2023 , 12:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.03.2024
Prüfungstermin
27.03.2024
Gläubigerversammlung
19.03.2025 , 14:00 Uhr
Widerspruchsfrist
09.01.2026
Gläubigerversammlung
09.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung und Verpachtung sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien (auch Parkplatzbewirtschaftung), sowohl selbst als auch durch Unternehmen der Firmengruppe. Die Gesellschaft kann sich darauf beschränken, den Unternehmensgegenstand gemäß Satz 1 teilweise auszufüllen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDZENTRUM Verwaltung GmbH ist am 29.12.2023 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 06.03.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin war der 27.03.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Gläubigerversammlungen angesetzt. Eine Versammlung fand am 19.03.2025 statt, um über die Entgegennahme einer Abfindung in Höhe von 7.134,00 Euro zu beschließen. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde eine Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widersprüche bis zum 09.01.2026 bei Gericht eingehen mussten. Eine weitere besondere Gläubigerversammlung ist für den 09.09.2026 anberaumt, um über Vergleiche mit Anfechtungsgegnern und die gerichtliche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23:
Über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580), vertr. d.: Christian Fladung, (Geschäftsführer),
ist am 29.12.2023 um 12:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23:
Über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580), vertr. d.: Christian Fladung, (Geschäftsführer),
ist am 29.12.2023 um 12:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 06.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.03.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580),
vertreten durch:
Christian Fladung, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschl…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580),
vertreten durch:
Christian Fladung, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
wird für die bis zum 20.11.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 09.01.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580),
vertreten durch:
Christian Fladung, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschla…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580),
vertreten durch:
Christian Fladung, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 19.03.2025, 14:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Zustimmung zur Entgegennahme einer Abfindung in Höhe von € 7.134,00 aufgrund des Ausscheidens aus der Medzentrum Rabenau GmbH & Co. KG
Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580),
vertreten durch:
Christian Fladung, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschla…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580),
vertreten durch:
Christian Fladung, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich dem Abschluss von Vergleichen mit Anfechtungsgegnern im Zusammenhang mit Zinsbonuszahlungen sowie mit der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen in Höhe von 10 % der jeweils angefochtenen Beträge unter Bezugnahme auf den Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 10.06.2026 (Bl. 329 ff. d. A.)
Sofern der Abschluss außergerichtlicher Vergleiche in Höhe von 10 % der jeweils angefochtenen Beträge durch die Anfechtungsgegner abgelehnt werden sollte, stimmt die besondere Gläubigerversammlung der gerichtlichen Durchsetzung der oben genannten Anfechtungsansprüche zu
Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 25.06.2026
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