Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MegaSauna GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Große Schneede 8b, 29664 Walsrode
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 203282
EUID
DEP2716.HRB203282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 58/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.09.2023
Gläubigerversammlung
11.04.2024
Gläubigerversammlung
22.05.2024
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
21.01.2025
Prüfungstermin Forderungen
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und die Herstellung von Sauna- und Wellnessprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH sind verschiedene Maßnahmen beschlossen worden. Im Rahmen einer besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO ist am 11.04.2024 die Zustimmung zur Veräußerung von Vermögenswerten an die Sauna One GmbH gemäß Unternehmenskaufvertrag vom 19.03.2024 behandelt worden. Des Weiteren ist für den Termin am 22.05.2024 die Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstücke 15/52 und 15/55, Bezirk Benzen) zu einem Kaufpreis von 3.300.000,00 EUR vorgesehen. Zudem ist gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 22.07.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden mit Beschluss vom 05.09.2023 vorläufige Maßnahmen angeordnet, wobei die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wurde. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen erfolgte später durch Beschluss vom 21.01.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden mit Beschluss vom 05.09.2023 vorläufige Maßnahmen angeordnet, wobei die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wurde. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen erfolgte später durch Beschluss vom 21.01.2025 unter Berücksichtigung einer Teilungsmasse von 4.825.880,52 EUR und einer Erhöhung der Vergütung um 68,25 % aufgrund umfangreicher Sanierungsbemühungen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Termine zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt. Ein Termin am 11.04.2024 diente der Zustimmung zur Veräußerung von Vermögenswerten auf die Sauna One GmbH. Ein weiterer Termin am 22.05.2024 bezog sich auf die Zustimmung zur Veräußerung von Grundstücken zu einem Kaufpreis von 3.300.000,00 EUR. Zudem wurde gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 22.07.2026 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt au…
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 11.04.2024.
Tagesordnung:
Zustimmung zur Veräußerung von Vermögenswerten der Insolvenzschuldnerin auf die Sauna One GmbH gemäß Unternehmenskaufvertrag vom 19.03.2024 durch den Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt au…
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 22.05.2024.
Tagesordnung:
Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstücke 15/52 und 15/55, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Walsrode, Bezirk Benzen, Blatt 216, lfd. Nr. 1 und 2 des Bestandsverzeichnisses) zu einem Kaufpreis von 3.300.000,00 EUR durch den Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: 1. Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Fo…
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: 1. Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: 1. Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerich…
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: 1. Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 05.09.2023 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 4.825.880,52 EUR ausgegangen.
Eine Erhöhung um 68,25 % auf die Vergütung für einen Insolvenzverwalter ist aufgrund der umfangreichen Aufwendungen im Rahmen der Sanierungsbemühungen und der Betriebsfortführung angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forde…
11 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaSauna GmbH, Große Schneede 8b, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203282), vertr. d.: Mike Meder, Schlüsselblumenweg 7, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 24.09.2024
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