Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meiler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 17477
EUID
DED2505V.HRB17477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 61/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Adresse
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
Telefon
+49(821)252 72-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.08.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.09.2024
Berichtstermin
08.10.2024 , 13:30 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2024 , 13:30 Uhr
Einstellung
13.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meiler GmbH wurde am 08.08.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Memmingen eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.09.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 08.10.2024 um 13:30 Uhr anberaumt. Später hat der Insolvenzverwalter am 08.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, woraufhin das Verfahren mit Beschluss vom 13.01.2025 eingestellt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meiler GmbH, Memminger Straße 34, 87746 Erkheim, vertreten durch den Gesellschafter Meiler Markus
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17477
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 08.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulän…
3 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meiler GmbH, Memminger Straße 34, 87746 Erkheim, vertreten durch den Gesellschafter Meiler Markus
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17477
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 08.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 61/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Meiler GmbH, Memminger Straße 34, 87746 Erkheim, vertreten durch den Geschäftsführer Meiler Markus
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17477
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Einzelhandel und Onlinevertrieb mit Baumarkt- und Gartenartikel…
3 IN 61/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Meiler GmbH, Memminger Straße 34, 87746 Erkheim, vertreten durch den Geschäftsführer Meiler Markus
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17477
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Einzelhandel und Onlinevertrieb mit Baumarkt- und Gartenartikeln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 08.08.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
Telefon: +49(821)252 72-0
Telefax: +49(821)252 72-51
Email: augsburg@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 08.10.2024, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 08.10.2024, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.04.2024 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 08.08.2024
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