Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 205539
EUID
DEP3101.HRB205539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 124/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Adresse
Up de Gast 3, 26409 Wittmund
Telefon
04462 9219890
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2024 , 09:30 Uhr
Berichtigung des Beschlusses
09.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH (AG Aurich, HRB 205539) ist am 02.09.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 09.09.2024 ist der Beschluss vom 02.09.2024 berichtigt worden, wobei der Name der Schuldnerin von 'Meinen Maschinen- und Appartebau GmbH' auf 'Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH' korrigiert wurde. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, Drosselweg 14, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 02.09.2024 berichtigt worden.
Statt Meinen Maschinen- …
9 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, Drosselweg 14, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 02.09.2024 berichtigt worden.
Statt Meinen Maschinen- und Appartebau GmbH muss es richtig heißen: Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Aurich, 09.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Appartebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen (Geschäftsführer), ist am 02.09.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. …
9 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Appartebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen (Geschäftsführer), ist am 02.09.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, Drosselweg 14, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 02.09.2024 um 09…
9 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, Drosselweg 14, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 02.09.2024 um 09:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/24: Über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, Drosselweg 14, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), ist am 30.10.2024 um 09:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt C…
9 IN 124/24: Über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, Drosselweg 14, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), ist am 30.10.2024 um 09:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 13.01.2025, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 19.12.2024 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Montag, 13.01.2025, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 30.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 30.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälli…
9 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meinen Maschinen- und Apparatebau GmbH, Schmiedestraße 26, 26629 Großefehn (AG Aurich, HRB 205539), vertr. d.: Frank Meinen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 30.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 04.11.2024
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