Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 6429
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Meister Kunststoffe GmbH & Co.KG
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Insolvenzeröffnung
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 75, 58454 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 6429
EUID
DER2201.HRA6429
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 572/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstraße 2-4, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Aufhebung
10.06.2026 , 09:58 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meister Kunststoffe GmbH & Co.KG, Friedrich-Ebert-Str. 75, 584/454 Witten, ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 10.06.2026 um 9:58 Uhr aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 572/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 6429 eingetragenen Meister Kunststoffe GmbH & Co.KG, Friedrich-Ebert-Str. 75, 58454 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 572/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 6429 eingetragenen Meister Kunststoffe GmbH & Co.KG, Friedrich-Ebert-Str. 75, 58454 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12377 eingetragene Meister Kunststoffe Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 75, 58454 Witten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Meister, Gerberstr. 3, 46244 Bottrop, und Frau Ingeborg Meister, Flanhard 26, 42281 Wuppertal,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler, Dickstr. 8, 53773 Hennef
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstraße 2-4, 42103 Wuppertal
wird heute, am 10.06.2026, um 9:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 572/13
Amtsgericht Bochum, 10.06.2026
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