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Insolvenzprofil
M.E.K. Express Kurier UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oesterhausstr. 1, 32657 Lemgo
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 8913
EUID
DER2307.HRB8913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 7/22
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
11.11.2024
Antrag Vergütung
03.03.2026
Bekanntmachung Stellungnahme
10.03.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
28.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Kurierdienste und Kleintransporte mit Fahrzeugen bis zu 3, 5 t zulässigem Gesamtgewicht
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.E.K. Express Kurier UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schmidt hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die durch Beschluss vom 11.11.2024 angeordnete Nachtragsverteilung gestellt. Das Amtsgericht Bückeburg hat mit Beschluss vom 28.05.2026 die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag sowie der Beschluss liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.E.K. Express Kurier UG (haftungsbeschränkt), Oesterhausstraße 1, 32657 Lemgo (AG Lemgo, HRB 8913), vertr. d.: Frauke Janssen, Auf dem Wettanz 1, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der E…
47 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.E.K. Express Kurier UG (haftungsbeschränkt), Oesterhausstraße 1, 32657 Lemgo (AG Lemgo, HRB 8913), vertr. d.: Frauke Janssen, Auf dem Wettanz 1, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.E.K. Express Kurier UG (haftungsbeschränkt), Oesterhausstraße 1, 32657 Lemgo (AG Lemgo, HRB 8913), vertr. d.: Frauke Janssen, Auf dem Wettanz 1, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmi…
47 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.E.K. Express Kurier UG (haftungsbeschränkt), Oesterhausstraße 1, 32657 Lemgo (AG Lemgo, HRB 8913), vertr. d.: Frauke Janssen, Auf dem Wettanz 1, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt für die durch Beschluss vom 11.11.2024 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 03.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 28.05.2026
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