Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Memories2Make GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hofgasse 9, 89312 Günzburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 19711
EUID
DED2505V.HRB19711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 158/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Widerspruchsfrist
30.09.2024
Gläubigerversammlung
15.01.2025 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Prüfung
10.02.2025
Aufhebung Eigenverwaltung
13.04.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung Beschlussfassung
07.05.2026
Masseunzulänglichkeit Anzeige
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Online-Handel für Neuwaren: Fotobücher, Hardware, Ausstattung, Druck von Printmedien und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 16.09.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Das Verfahren wurde bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Am 07.05.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren in das Regelinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Zugleich ist Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Für die Gläubigerversammlung am 13.04.2026 sind Termine zur Beschlussfassung über die Aufhebung der Eigenverwaltung, die Zustimmung zur Veräußerung des beweglichen Anlage- und Vorratsvermögens sowie die Zustimmung zur Veräußerung der Marke der Schuldnerin bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 16.09.2024 b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 16.09.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Das Verfahren wurde bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Am 07.05.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren in das Regelinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Zugleich ist Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 13.04.2026 angesetzt, um über die Aufhebung der Eigenverwaltung, die Veräußerung des Vermögens und der Marke zu beschließen. Die Zustimmung zur Veräußerung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Versammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 um 12.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Forderungsanmeldung war bis zum 16.09.2024 beim…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 um 12.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Forderungsanmeldung war bis zum 16.09.2024 beim Sachwalter möglich. Am 07.05.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren in das Regelinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Zugleich ist Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 13.04.2026 anberaumt, um über die Aufhebung der Eigenverwaltung, die Veräußerung des Vermögens und der Marke zu beschließen. Die Zustimmung zur Veräußerung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Versammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Forderungsanmeldung für gewöhnliche Insolvenzforderungen war…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memories2Make GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Sachwalter bestellt. Die Forderungsanmeldung für gewöhnliche Insolvenzforderungen war bis zum 16.09.2024 möglich. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Eigenverwaltung am 07.05.2026 aufgehoben und das Verfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet worden. Gleichzeitig ist Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Aufhebung der Eigenverwaltung sowie die Zustimmung zur Veräußerung des Vermögens ist für den 13.04.2026 angesetzt. Am 09.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eige…
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Aufhebung der Eigenverwaltung und Überleitung in das Regelinsolvenzverfahren
2. die Zustimmung zur Veräußerung des beweglichen Anlage- und Vorratsvermögens
3. die Zustimmung zur Veräußerung der Marke der Schuldnerin
wird bestimmt auf
Montag, 13.04.2026, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eige…
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 07.05.2026 aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten
Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)809012-0, Fax: +49(821)809012-29
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der vormalige Sachwalter und jetzige Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eige…
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten
Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)508822-0
Telefax: +49(821)508822-100
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.09.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.04.2024 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 158/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der gewöhnlichen Insolv…
IN 158/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 158/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschl…
IN 158/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über - die Beibehaltung der Eigenverwaltung - die Beibehaltung des Sachwalters - die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs - die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Führung allgemeiner Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert sowie zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche oder Schiedsverträge zur Vermeidung solcher Prozesse - die Nichteinsetzung eines Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.01.2025, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eige…
IN 158/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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hat der Insolvenzverwalter am 09.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 14.07.2026
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