Psychologische Begleitung von Menschen mit chronischen Krankheiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MentalStark GmbH wurde am 19.03.2025 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet; zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 02.05.2025 um 09:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.07.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Verwalters oder zur Fortführung des Unternehmens) sind bis zum 14.07.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 382/25 M-10-6 Am 02.05.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren MentalStark GmbH, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122881) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ …
810 IN 382/25 M-10-6 Am 02.05.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren MentalStark GmbH, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122881) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.07.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 382/25 M-82-: In dem Insolvenzverfahren MentalStark GmbH, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122881),
vertreten durch:
1. Sally Aileen Schulze, (Geschäftsführerin),
2. Vera Claas, (Geschäftsführerin), wurde am 02.05.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,…
810 IN 382/25 M-82-: In dem Insolvenzverfahren MentalStark GmbH, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122881),
vertreten durch:
1. Sally Aileen Schulze, (Geschäftsführerin),
2. Vera Claas, (Geschäftsführerin), wurde am 02.05.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 382/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MentalStark GmbH, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122881), vertr. d.: 1. Sally Aileen Schulze, (Geschäftsführerin), 2. Vera Claas, (Geschäftsführerin), ist am 19.03.2025 um 09:40 Uhr die vorläufig…
810 IN 382/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MentalStark GmbH, Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122881), vertr. d.: 1. Sally Aileen Schulze, (Geschäftsführerin), 2. Vera Claas, (Geschäftsführerin), ist am 19.03.2025 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.