Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meos Personalmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37825
EUID
DEH1101.HRB37825
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 74/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Kanzlei
eckert.law
Adresse
Baumwollbörse, Wachtstr. 17/24, 28195 Bremen
Telefon
0421 6265697
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.03.2024 , 17:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.04.2024
Prüfungstermin
18.07.2025
Schlusstermin
28.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH ist am 08.03.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 19.04.2024. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.07.2025 geprüft. Der verfügbare Massebestand beträgt 31.104,10 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 578.136,15 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung ist erfolgt, und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 28.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, Parkstr. 44a, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführerin),…
10 IN 74/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, Parkstr. 44a, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.07.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/23: Am 08.03.2024 um 17:30 Uhr ist über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist…
10 IN 74/23: Am 08.03.2024 um 17:30 Uhr ist über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Baumwollbörse, Wachtstr. 17/24, 28195 Bremen, Tel.: 0421 6265697, Fax: 0421 98994404, E-Mail: bremen@eckert.law. Insolvenzforderungen sind bis zum 19.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 31.05.2024. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven,
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, Bielefelder Str. 4, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführ…
10 IN 74/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, Bielefelder Str. 4, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Baumwollbörse, Wachtstr. 17/24, 28195 Bremen, Tel.: 0421 6265697, Fax: 0421 98994404, E-Mail: bremen@eckert.law hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 31.104,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 578.136,15 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, Bielefelder Str. 4, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführ…
10 IN 74/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB), vertr. d.: 1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Melania Florencio Tellez, Bielefelder Str. 4, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 28.07.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 16.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 74/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB),
vertreten durch:
1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Br…
Amtsgericht Bremerhaven 16.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 74/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Meos Personalmanagement GmbH, Barkhausenstr. 26 e, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 37825 HB),
vertreten durch:
1. Osman Demov, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer),
2. Melania Florencio Tellez, Bielefelder Str. 4, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 35.988,70 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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