Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 2768
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Merkur Druck GmbH & Co. KG
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Gelskamp 20, 32758 Detmold
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 2768
EUID
DER2307.HRA2768
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 85/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Aufhebung
11.03.2026 , 14:57 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Merkur Druck GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2768, ist am 11.03.2026 um 14:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner betreibt eine Druckerei mit angeschlossenem Mediendienstleistungsbereich. Gesetzlich vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin Merkur Druck Verwaltungs GmbH. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt bestellt. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich bei dem Amtsgericht Detmold einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 85/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2768 eingetragenen Merkur Druck GmbH & Co. KG, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Am…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 85/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2768 eingetragenen Merkur Druck GmbH & Co. KG, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HR B 3697 eingetragene Merkur Druck Verwaltungs GmbH, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Liquidator Dieter Löffler
Geschäftszweig: Betrieb einer Druckerei mit angeschlossenem Mediendienstleistungsbereich
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird heute, am 11.03.2026, um 14:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 85/16
Amtsgericht Detmold, 11.03.2026
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