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Insolvenzprofil
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Verwaltung eigener Vermögenswerte.
In dem Insolvenzverfahren der mertus 491. GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 15.09.2025. Bis zum 29.09.2025 können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Zudem ist ein Termin zur Gläubigerversammlung für Mittwoch, den 02.07.2025 um 10:00 Uhr in Frankfurt am Main bestimmt. Gegenstand der Versammlung ist die Zustimmung zu einem Vergleich, nach dem sich das Finanzamt Erfurt verpflichtet, zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderungen einen Betrag in Höhe von 29.736,17 EUR auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen.
Originalbekanntmachung
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