Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter-Heerte
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206749
EUID
DEP1103.HRB206749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 196/20 c
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.02.2026
Schlusstermin
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Sortierung und Aufbereitung von metallhaltigen Reststoffen/Abfällen, die Aufbereitung von Metall-/Kabelfraktionen sowie die Vermarktung und der Handel mit Metallen und Reststoffen/Abfällen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Torsten Gutmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden die nachträglich angemeldeten Forderungen mit Stichtag zum 16.02.2026 geprüft. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Berechnungsmasse für die Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt 161.411,88 EUR. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.079.109,35 EUR zu berücksichtigen. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 94.279,43 EUR. Ein Schlusstermin ist für den 20.07.2026 im schriftlichen Verfahren angesetzt, über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu entscheiden. Einwendungen und Versagungsanträge der Restschuldbefreiung sind bis zu diesem Termin schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 196/20 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der ve…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 196/20 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 94.279,43 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.079.109,35 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 196/20 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 15.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
De…
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 16.02.2026 geprüft.
Die A…
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 16.02.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 16.02.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Ab…
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 161.411,88 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 3.080,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher 1.540,00 EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
1. Für die zusätzliche Schwierigkeit aufgrund des Unternehmensverbundes ist ein Zuschlag in Höhe von 0,25 angemessen. Auf den Vergütungsantrag und die dortige Begründung wird verwiesen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 417,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 149 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß…
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 73 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits festgesetzte Vergütung
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 184.292,64 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.06.2026
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274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 20.07.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen …
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 20.07.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 20.07.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 03.06.2026
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274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 13.12.2024 geprüft.
Die A…
274 IN 196/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeSort Metallsortierung Salzgitter GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer, Heerter Straße 55, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 206749), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 13.12.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 13.12.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 29.10.2024
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