Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metallbau Brand GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Wallstr. 21, 06484 Quedlinburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 21523
EUID
DEW1215.HRA21523
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 87/21 (351)
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
30.08.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
02.09.2024
Einstellung des Verfahrens
10.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG wurde vom Amtsgericht Magdeburg mit dem Aktenzeichen 340 IN 87/21 (351) behandelt. Zunächst war im Juli 2024 ein schriftliches Verfahren angeordnet worden, um nachträglich angemeldete Forderungen sowie Änderungen bereits angemeldeter Forderungen zu prüfen. Hierzu wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt, und die Widerspruchsfrist endete am 30.08.2024. Später ist das Verfahren gemäß § 211 InsO eingestellt worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG ist am 10.12.2025 durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg gemäß § 211 InsO eingestellt worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war im Verfahren ein schriftliches Verfahren angeordnet und ein besonderer Prüftermin zur Prüfung nach…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG ist am 10.12.2025 durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg gemäß § 211 InsO eingestellt worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war im Verfahren ein schriftliches Verfahren angeordnet und ein besonderer Prüftermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt worden; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 30.08.2024. Zudem wurden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Gerichtsbeschluss festgesetzt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG, OT Warnstedt, Wolfsburger Str. 31, 06502 Thale (AG Stendal, HRA 21523), vertr. d.: 1. Metallbau Brand Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.: 1.1. Uwe Brand, Amselweg 25, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist gemäß §…
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG, OT Warnstedt, Wolfsburger Str. 31, 06502 Thale (AG Stendal, HRA 21523), vertr. d.: 1. Metallbau Brand Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.: 1.1. Uwe Brand, Amselweg 25, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist gemäß § 211 InsO eingestellt, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 87/21 (351) - (10.12.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 87/21 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG, OT Warnstedt, Wolfsburger Str. 31, 06502 Thale (AG Stendal, HRA 21523), vertr. d.: 1. Metallbau Brand Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.: 1.1. Uwe Brand, Amselweg 25, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist das sch…
340 IN 87/21 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Brand GmbH & Co KG, OT Warnstedt, Wolfsburger Str. 31, 06502 Thale (AG Stendal, HRA 21523), vertr. d.: 1. Metallbau Brand Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.: 1.1. Uwe Brand, Amselweg 25, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 30.08.2024. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Metallbau Brand GmbH & Co KG, OT Warnstedt, Wolfsburger Str. 31, 06502 Thale (AG Stendal, HRA 21523), vertr. d.: 1. Metallbau Brand Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.: 1.1. Uwe Brand, Amselweg 25, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen de…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Metallbau Brand GmbH & Co KG, OT Warnstedt, Wolfsburger Str. 31, 06502 Thale (AG Stendal, HRA 21523), vertr. d.: 1. Metallbau Brand Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d.: 1.1. Uwe Brand, Amselweg 25, 06110 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 87/21 (351) - (02.09.2024)
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