Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metallbau Traut GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Güterstraße 95, 54295 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 2665
EUID
DET2408V.HRB2665
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
136/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Adresse
Mechthildstraße 2, 54293 Trier
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung
15.09.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
18.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Metallbau- und Schlosserarbeiten jeder Art sowie der Handel mit entsprechenden Artikeln und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Traut GmbH in Trier ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, hat mit Schriftsatz vom 15.09.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Trier hat diese Beträge festgesetzt, wobei die Vergütung auf Basis einer Berechnungsmasse von 17.780,72 EUR ermittelt wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält einen Bruchteil in Höhe von 25 % der regulären Vergütung. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen, dem Verwalter wird jedoch gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 136/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Traut GmbH, Güterstraße 95, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 2665), vertr. d.: Jerome Ismail, Mechthildstraße 2, 54293 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt wo…
23 IN 136/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Traut GmbH, Güterstraße 95, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 2665), vertr. d.: Jerome Ismail, Mechthildstraße 2, 54293 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 17.780,72 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 23 IN 136/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Traut GmbH, Güterstraße 95, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 2665), vertr. d.: Jerome Ismail, Kapellenstraße 11, 54293 Trier, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2024 um 07:23 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögen…
Az.: 23 IN 136/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Traut GmbH, Güterstraße 95, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 2665), vertr. d.: Jerome Ismail, Kapellenstraße 11, 54293 Trier, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2024 um 07:23 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Rechtsanwälte Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120, E-Mail: Ingo.gruenewald@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 07.10.2024
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