Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meter-Q Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 8268
EUID
DEM1405.HRB8268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
102/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Kanzlei
Schultze & Braun
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069-509860
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.05.2026 , 12:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meter-Q Solutions GmbH ist am 18.05.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meter-Q Solutions GmbH, Grüner Weg 7, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8268), vertr. d.: 1. Jost Erik Körte, (Geschäftsführer), ist am 18.05.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet …
60 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meter-Q Solutions GmbH, Grüner Weg 7, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8268), vertr. d.: 1. Jost Erik Körte, (Geschäftsführer), ist am 18.05.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Rechtsanwälte Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-509860, Fax: 069-50986110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.05.2026
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