Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metzger, Simone
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Massachusetts Avenue 34, 66953 Pirmasens
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRA 30497
EUID
DET3403V.HRA30497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 6/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Roth
Adresse
Fritz-Wunderlich-Straße 49 D, 66869 Kusel
Telefon
06381-92250
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsprüfungstermin
07.08.2025
Schlusstermin
28.08.2025
Bestellung Treuhänder
06.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simone Metzger geb. Maciej ist eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Jürgen Roth ist als Insolvenzverwalter bestellt und hat seine Vergütung sowie Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts festsetzen lassen. Die Abtretungsfrist für pfändbare Forderungen endete am 03.04.2026. Im Zuge der Verfahrensdurchführung wurde die schriftliche Prüfung der noch zu prüfenden, insbesondere nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungstermin am 07.08.2025 stattfand. Zugestimmt wurde der Vornahme der Schlussverteilung, wobei Gläubigern bis zum Stichtag 28.08.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und eventuellen Einwänden gegeben wurde. Im Restschuldbefreiungsverfahren ist Rechtsanwalt Jürgen Roth gemäß § 288 InsO durch Beschluss vom 06.11.2025 als Treuhänder bestimmt worden. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Roth für das Restschuldbefreiungsverfahren festgeset…
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Roth für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 14 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung.
Die Mindestvergütung in Höhe von 140,00 EUR ist zu erstatten.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 16 Abs. 1 S. 4, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entschei…
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 03.04.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/23.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt …
1 IN 6/23.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Beschluss lautet in Tenor, Gründen und Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei Beträge nicht zu veröffentlichen sind, mithin durch Platzhalter ersetzt wurden:
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Roth, Fritz-Wunderlich-Straße 49 D, 66869 Kusel, wird gestattet,
* den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses
* die Kosten weiter übertragener Zustellungen bei Anfall ohne Weiteres gegen Abrechnung
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung gelegt und die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Auf den Inhalt des Antrags vom 13.03.2025 wird Bezug genommen.
Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen erfolgt gem. § 8 Abs. 1 InsVV.
Berechnungsgrundlage der Vergütung gem. § 1 Abs. 1 InsVV ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht, in Höhe von xxx €.
Hiernach ergibt sich eine Nettovergütung, wie oben eingesetzt.
Zuschläge auf die Regelvergütung sind nicht beantragt. Die Reduzierung der Regelvergütung bleibt auf Ausnahmefälle beschränkt. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Das eröffnete Verfahren war hinsichtlich Schwierigkeit, Dauer, Art und Umfang nicht unterdurchschnittlich, auch unter Berücksichtigung der Vorarbeiten als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung für das erste Jahr und in Höhe von jeweils 10 % für jedes Folgejahr zu, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat, beschränkt auf 30 % der Regelvergütung.
Da die anderen Vergütungspauschalen höher ausfallen, war die Vergütungspauschale auf 30 % der Regelvergütung zu beschränken.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497),
wird:
1. der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt,
2. den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zu dem Stichtag 28.08.2025 , welcher …
In dem Insolvenzverfahren Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497),
wird:
1. der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt,
2. den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zu dem Stichtag 28.08.2025 , welcher dem Schlusstermin entspricht:
* zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen,
* eventuelle Einwändungen gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben.
* zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen.
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung können nur gestellt werden, wenn ein Versagungsgrund nach § 290 InsO vorliegt. Der Versagungsgrund ist glaubhaft zu machen.
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pirmasens, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 1 IN 6/23
In dem Insolvenzverfahren Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), wird die schriftliche Prüfung der noch zu prüfenden, insbesondere der nachträglich angemeldeten Forderungen ange…
Geschäfts-Nr. 1 IN 6/23
In dem Insolvenzverfahren Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), wird die schriftliche Prüfung der noch zu prüfenden, insbesondere der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 07.08.2025.
Amtsgericht Pirmasens, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), ist durch Beschluss vom 06.11.2025 Rechtsanwalt Jürgen Roth, Fritz-Wunderlich-Straße 49 D, 66869 Kusel, Tel.: …
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), ist durch Beschluss vom 06.11.2025 Rechtsanwalt Jürgen Roth, Fritz-Wunderlich-Straße 49 D, 66869 Kusel, Tel.: 06381-92250, Fax: 06381-922539, E-Mail: info@kanzlei-rcpp.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 01.04.2023 und endet am 03.04.2026.
Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 06.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.