Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9786
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEURERS Internationale Verkehrs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Donatusstraße 38, 50259 Pulheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 9786
EUID
DER3306.HRB9786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 243/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Nowak
Adresse
Friesenplatz 17 a, 50672 Köln
Telefon
02238/8458851
Termine & Fristen
Antragseingang
05.11.2024
Eröffnung
27.01.2025 , 14:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.03.2025
Einsichtnahme Unterlagen
07.04.2025
Berichtstermin
25.04.2025
Prüfungstermin
25.04.2025
Einstellung
06.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Spedition & Logistik: Speditionelle und logistische Abfertigung und Vermittlung von Transporten und Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland; insbesondere von Teil- und Komplettladungen im Straßen-, Kombi-, Bimodalen- und Ro/Ro Verkehr europaweit sowie Container-Logistik weltweit. Transport & Trucking: Durchführung von Transporten aller Art im In- und Ausland; insbesondere von Teil- und Komplettladungen im Straßen-, Kombi-, Bimodalen- und Ro/Ro Verkehr sowie das Trucken von Trailern, Wechseleinheiten und Containern europaweit. Express- & Kurierdienst: Durchführung und Vermittlung von Express- und Kurierfahrten im In- und Ausland. Lagerung & Distribution: Lagerung, Umschlag und Verteilung von Gütern aller Art im In- und Ausland. Touristikservice: Veranstaltung, Vermittlung und Vertrieb von Reisen aller Art im In- und Ausland; insbesondere die Veranstaltung von Flugreisen unter dem Namen "MAGIC-TRAVEL" und von Busreisen unter dem Namen "MAGIC-TOURS". Charterbusservice: Durchführung und Vermittlung von Omnibusfahrten im Linien- und Gelegenheitsverkehr im In- und Ausland. Limousinenservice: Durchführung und Vermittlung von Transfer und Geschäftsfahrten im In- und Ausland. Fair- & Eventservice: Logistische und touristische Organisation und Betreuung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Messe- und Geschäftsveranstaltungen. Servicelogistik: Durchführung und Vermittlung von Dienstleistungen aller Art; insbesondere für Fahrzeugüberführungen, Tournee-, Werbe- und Präsentationsfahrten. Handel & Vermietung: 16:24 Handel mit Waren aller Art aus dem In- und Ausland, insbesondere der Handel und die Vermietung von neuen und gebrauchten Paletten, Behältern, Containern und Nutzfahrzeugen, mit Ausnahme solcher Waren, zu deren Handel eine Erlaubnis nötig wäre.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEURERS Internationale Verkehrs GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Am 06.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist am 07.10.2025 durch das Amtsgericht Köln bekannt gegeben worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEURERS Internationale Verkehrs GmbH ist am 27.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Eröffnet wurde es aufgrund eines Gläubigerantrags vom 05.11.2024. Zum Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEURERS Internationale Verkehrs GmbH ist am 27.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Eröffnet wurde es aufgrund eines Gläubigerantrags vom 05.11.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Nowak ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.04.2025. Unterlagen können ab dem 07.04.2025 eingesehen werden. Später ist im Verfahren die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen, was zur Einstellung des Verfahrens führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 243/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9786 eingetragenen MEURERS Internationale Verkehrs GmbH, Donatusstr. 34, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Heinrich Meurers, Pulheim
ist…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 243/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9786 eingetragenen MEURERS Internationale Verkehrs GmbH, Donatusstr. 34, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Heinrich Meurers, Pulheim
ist am 06.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70g IN 243/24
Amtsgericht Köln, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 243/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9786 eingetragenen MEURERS Internationale Verkehrs GmbH, Donatusstr. 34, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Gesch…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 243/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9786 eingetragenen MEURERS Internationale Verkehrs GmbH, Donatusstr. 34, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Heinrich Meurers, Pulheim
Geschäftszweig: Spedition & Logistik: Speditionelle und logistische Abfertigung und Vermittlung von Transporten und Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland; insbesondere von Teil- und Komplettladungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.01.2025, um 14:32 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln, Telefon: 02238/8458851, Fax: 02238 8458852.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 243/24
Amtsgericht Köln, 27.01.2025
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