Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEX Venture GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Josef-Frankl-Str. 47 a, 80995 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 227943
EUID
DED2601V.HRB227943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 1205/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Vanessa Pomp
Adresse
Herzogstraße 9, 80803 München
Termine & Fristen
Vergleichsbeschluss
13.08.2024 , 09:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
17.09.2024
Einstellungstermin
25.06.2025
Schlussanhörung / Schlusstermin
12.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Gastronomie sowie eines Friseursalons und eines Barbershops.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEX Venture GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali, ist beim Amtsgericht München anhängig. Im Juli 2024 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit dem Gesellschafter und Geschäftsführer Pandir Ali auf den 13.08.2024 angesetzt. Im Januar 2026 wurde das Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Dabei erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin sowie die Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Es wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von 90.906,81 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 359,10 EUR gegenüberstand. Der Schlusstermin gem. § 197 InsO wurde durch die Schlussanhörung ersetzt. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEX Venture GmbH ist eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; insgesamt waren Forderungen in Höhe von 90.906,81 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Vanessa Pomp wurde festgesetzt. Es fand eine Schlussanh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEX Venture GmbH ist eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; insgesamt waren Forderungen in Höhe von 90.906,81 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Vanessa Pomp wurde festgesetzt. Es fand eine Schlussanhörung statt, bei der die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgte. Der Gläubigerversammlung wurde Gelegenheit zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer Pandir Ali gegeben. Nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung, bei der ein Massebestand von 359,10 EUR für die Verteilung an Forderungen in Höhe von 90.906,81 EUR zur Verfügung stand, ist das Verfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlussterm…
1501 IN 1205/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 Ins…
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 90.906,81 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 359,10 € gegenübersteht.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 90.906…
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 90.906,81 EUR steht ein Betrag von 359,10 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der …
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit Gesellschafter/Geschäftsführer Herrn Pandir
wird bestimmt auf
Dienstag, 13.08.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 I…
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.06.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 150,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der In…
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Vanessa Pomp, Herzogstraße 9, 80803 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 17.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 5.406,30 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 1205/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnli…
1501 IN 1205/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEX Venture GmbH, Josef-Frankl-Straße 47 a, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pandir Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 227943
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.08.2024
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