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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Meyer Stefan, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig. Am 26.03.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 36-54). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich zwei Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen vorzubringen. Die Unterlagen zur Vergütungsfestsetzung sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
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