Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEYRA Produktion Kalldorf GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 4141
EUID
DER2307.HRA4141
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 75/13
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Telefon
05221/1047-100
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
07.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEYRA Produktion Kalldorf GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen vorgelegt. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 07.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 38.071.540,74 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 176.823,91 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Rechnungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 75/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4141 eingetragenen MEYRA Produktion Kalldorf GmbH & Co. KG, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 75/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4141 eingetragenen MEYRA Produktion Kalldorf GmbH & Co. KG, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5657 eingetragene MEYRA Produktion Kalldorf Verwaltungs GmbH, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, diese vertreten durch die Liquidatoren Karl-Heinz Bösche und Frank Meyer
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Rollstühlen sowie Rehabilitationsmitteln aller Art.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 38.071.540,74 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 176.823,91 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 75/13
Amtsgericht Detmold, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 75/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4141 eingetragenen MEYRA Produktion Kalldorf GmbH & Co. KG, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 75/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4141 eingetragenen MEYRA Produktion Kalldorf GmbH & Co. KG, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5657 eingetragene MEYRA Produktion Kalldorf Verwaltungs GmbH, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal, diese vertreten durch die Liquidatoren Karl-Heinz Bösche und Frank Meyer
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Rollstühlen sowie Rehabilitationsmitteln aller Art.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Schlussrechnung vom 15.12.2021, die fortgeführte Schlussrechnung vom 27.04.2026 und das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters sowie die Bemerkungen einzelner Gläubigerausschussmitglieder zur Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, aus.
Die Belege zur Schlussrechnung vom 15.12.2021 befinden sich in den Geschäftsräumen des Insolvenzverwalters (32120 Hiddenhausen, Südfeldstraße 10; Telefon: 05221/1047-100), die nach Rücksprache mit dem Verwalter dort eingesehen werden können und die Belege zur fortgeführten Schlussrechnung vom 27.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 75/13
Amtsgericht Detmold, 06.05.2026
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