Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MF Haarstudio GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Granitweg 6 a, 56244 Helferskirchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26208
EUID
DET2214V.HRB26208
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 106/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast
Adresse
null, null
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.11.2024
Schlusstermin
10.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Friseurbetrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung des vorläufigen Verwalters belief sich auf 45.566,31 EUR, für die Schlussrechnung auf 116.729,69 EUR. Es ist ein Massebestand von 100.240,84 EUR vorhanden. Die Summe der angemeldeten und festgestellten Forderungen beträgt 447.855,04 EUR. Die Schlussverteilung soll stattfinden. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 10.03.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war ursprünglich auf den 05.11.2024 angesetzt, das mündliche Verfahren wurde jedoch aufgehoben und die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverw…
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 116.729,69 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von -- EUR.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von -- EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 22 weiter erfolgten Zustellungen sind je Zustellung -- EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insol…
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 45.566,31 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von -- EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 35 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach -- EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), soll die
Schlussverteilung stattfinden.
Die Summe…
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), soll die
Schlussverteilung stattfinden.
Die Summe der angemeldeten und festgestellten Forderungen beträgt
447.855,04 €.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur zur
Einsichtnahme aus.
Es ist ein Massebestand von 100.240,84 € vorhanden, von dem noch notwendige
Massekosten abgehen.
Amtsgericht Montabaur, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussvert…
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf de…
14 IN 106/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MF Haarstudio GmbH, Granitweg 6a, 56244 Helferskirchen (AG Montabaur, HRB 26208), vertr. d.: Maximilian Fischer, Geschäftsführer der MF Haarstudio GmbH, Bonhoefferstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 05.06.2024
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